Sehr geehrter Herr Landrat Herzberger,
die Liveübertragung der Sitzungen des Kreistages auf der Plattform YouTube stellt zweifellos einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und Transparenz unseres Landkreises dar. Vor dem Hintergrund der Nutzung einer externen, werbefinanzierten Plattform, die außerhalb der Europäischen Union betrieben wird, ergeben sich jedoch einige Fragen, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und den Jugendschutz.
Daher bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Wie wird die Einhaltung der DSGVO im Zusammenhang mit der Nutzung von YouTube sichergestellt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Server von YouTube außerhalb der Europäischen Union betrieben werden?
- Gibt es spezielle Vereinbarungen zwischen dem Landkreis und YouTube, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten?
- Wie wird sichergestellt, dass die aufgezeichneten Videos nicht von Dritten unbefugt genutzt, bearbeitet oder weiterverbreitet werden?
- Jugendschutz und Einfluss von Werbung
- Da es sich bei YouTube um eine werbefinanzierte Plattform handelt: Wie wird der Jugendschutz in Bezug auf die eingeblendete Werbung sichergestellt?
- Wie wird verhindert, dass die gezeigte Werbung die Meinung der Zuschauer beeinflusst, insbesondere im Hinblick auf politische Werbung (z.B. Wahlwerbung)?
- Finanzielle Aspekte und alternative Verbreitungswege
- Erhält der Landkreis Dahme-Spreewald finanzielle Zuwendungen durch die Ausstrahlung von Werbespots während oder zwischen den Videos der Kreistagssitzungen?
- Wurden alternative Plattformen oder Verbreitungswege, die werbefrei sind, geprüft? Falls ja, welche Alternativen standen zur Auswahl und warum wurde YouTube bevorzugt?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühe
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Thomas Irmer
Fraktionsvorsitzender