Sehr geehrter Herr Landrat,
im Rahmen unserer Aufgabe, die Arbeit der Verwaltung zu kontrollieren, nutzen wir als Kreistagsabgeordnete das in § 29 BbgKVerf verankerte Recht, Anfragen an die Verwaltung zu stellen.
Diese Anfragen und die dazugehörigen Antworten sind ein wesentliches Instrument für die Transparenz und Nachvollziehbarkeit unserer Arbeit und der der Kreisverwaltung.
In der Praxis erhalten wir die Antworten oft mündlich in der Sitzung oder schriftlich im Nachgang, jedoch werden diese bislang nicht auf den Internetseiten des Landkreises im Verbindung mit der entsprechenden Sitzung veröffentlicht.
Vor diesem Hintergrund möchte ich anregen, dass wir ein Verfahren entwickeln, welches die Veröffentlichung der Anfragen und Antworten auf der Website des Landkreises ermöglicht.
Bisher wird dort nur die Arbeit der Kreisverwaltung, nicht aber die des obersten, vom Bürger gewähltem Gremiums, transparent präsentiert.
Damit wird aus unserer Sicht eine Chance vertan, den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Einsicht in die Arbeit der Verwaltung und die Anliegen der Kreistagsabgeordneten anzubieten.
Ich bitte Sie daher um Auskunft, welche Möglichkeiten Sie sehen, um dieses Verfahren künftig transparenter zu gestalten, und welche Schritte dazu erforderlich wären.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Irmer